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Barrierefreiheitserklärung für Websites privater Rechtsträger gemäß Art. 3, Abs. 1-bis des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004


Das Consorzio Gitav verpflichtet sich, seine Website im Einklang mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.thecaesarhotels.com.



Status der Vereinbarkeit Teilweise vereinbar

Diese Website ist aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit den Anforderungen des Anhangs A der Norm UNI CEI EN 301549 vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Nichtübereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004.
Anforderung 9.1.1.1 – Einige nicht-textuelle Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben keine äquivalente textuelle Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
Anforderung 9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Struktur oder Zusammenhänge, die durch die Präsentation der Seiten vermittelt werden, nicht programmgesteuert ermittelt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
Anforderung 9.1.3.5 – Der Zweck einiger Eingabefelder für Benutzerinformationen kann nicht immer auf Code-Ebene bestimmt werden, was die Zugänglichkeit für bestimmte Hilfstechnologien einschränkt;
Anforderung 9.1.4.1 – In einigen Fällen wurde nur Farbe verwendet, um einen Zweck zu kennzeichnen oder Informationen oder Funktionen zu unterscheiden;
Anforderung 9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, erfüllt nicht immer das erforderliche minimale Kontrastverhältnis, mit Ausnahme der durch die Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. Logos);
Anforderung 9.1.4.13 – In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass sie von Hilfstechnologien ohne Fokusänderung interpretiert werden können;
Anforderung 9.2.1.1 – Einige Funktionen können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabemethode) bedient werden;
Anforderung 9.2.2.2 – Einige Animationen, Blinkzeichen, Scrollen oder automatisch aktualisierte Informationen, die automatisch ausgelöst werden und länger als fünf Sekunden dauern oder parallel zu anderen Inhalten angezeigt werden, haben keine Mechanismen zum Anhalten oder Ausblenden;
Anforderung 9.2.4.1 – Es fehlt ein Mechanismus, um wiederkehrende Inhaltsblöcke auf mehreren Webseiten zu überspringen;
Anforderung 9.2.4.2 – Einige Dokumente haben keine Titel, die ihr Thema oder ihre Zielsetzung beschreiben;
Anforderung 9.2.4.4 – Der Zweck einiger Links kann nicht durch den Text des Links oder den Text des Links zusammen mit benachbartem Inhalt bestimmt werden;
Anforderung 9.2.4.6 – In einigen Fällen klären Überschriften und/oder Etiketten nicht ausreichend den Inhalt oder die Funktionalität der Elemente;
Anforderung 9.2.4.7 – Einige interaktive Elemente haben keinen sichtbaren Fokusindikator;
Anforderung 9.2.5.1 – Einige Funktionen, die Mehrfachtouch-Gesten oder pfadbasierten Gesten verwenden, sind möglicherweise nicht vollständig mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Gesten bedienbar;
Anforderung 9.3.1.1 – Die Hauptsprache ist nicht immer im Seiten-Code deklariert;
Anforderung 9.3.1.2 – Die Sprache einiger Abschnitte oder Sätze im Inhalt kann nicht programmgesteuert bestimmt werden;
Anforderung 9.3.3.1 – In einigen Abschnitten können Eingabefehler nicht immer klar identifiziert und dem Benutzer beschrieben werden;
Anforderung 9.3.3.2 – In einigen Fällen werden keine Etiketten oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingabeaktionen des Benutzers erfordert;
Anforderung 9.3.3.3 – Wenn ein Eingabefehler identifiziert wird und bekannte Vorschläge zur Korrektur vorliegen, werden diese Vorschläge dem Benutzer nicht immer bereitgestellt, es sei denn, dies würde die Sicherheit oder den Zweck des Inhalts beeinträchtigen;
Anforderung 9.4.1.1 – Der Markup-Code der Seite entspricht nicht immer den Spezifikationen oder enthält Fehler, oder Attribute und IDs sind dupliziert.



Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt. Die Bewertung wurde von Dritten durch objektive und subjektive Analysen durchgeführt (siehe Artikel 3, Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).


Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben

Die Einrichtung ermöglicht es jedem, etwaige Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf der institutionellen Website zu melden. Es ist zudem möglich, Informationen über Inhalte anzufordern, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind, oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Portals einzureichen. Um solche Meldungen zu übermitteln, kann eine formelle Mitteilung an folgende Adresse gesendet werden:
E-Mail: gloriaf@gitav.com

Bitte geben Sie in der Meldung an:
Den Link zur Seite, die Gegenstand der Meldung ist;
Eine genaue Beschreibung des festgestellten Problems;
Das verwendete Gerät und den verwendeten Browser.
Die Einrichtung verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen (30 Tage) eine Antwort zu geben.


Verfahren zur Zusendung von Meldungen an die AgID

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort oder einer nicht erfolgten Antwort innerhalb von dreißig Tagen nach der Meldung oder Anfrage kann der Betroffene eine Meldung über den folgenden Link einreichen: https://www.agid.gov.it/index.php/it/agenzia/chi-siamo/contatti.


Informationen zur Website
Veröffentlichungsdatum der Website: 19.04.2023
Usability-Tests: Nicht durchgeführt
Für die Website verwendetes CMS: WordPress


Informationen zur Struktur

Die Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderungen beträgt derzeit 0, da im Personalbestand der Einrichtung keine Mitarbeiter mit Behinderungen vorhanden sind, die spezifische unterstützende Technologien benötigen. Die Einrichtung verpflichtet sich gemäß dem Grundsatz der „angemessenen Vorkehrungen“ (Gesetz 4/2004), barrierefreie Arbeitsplätze mit personalisierter Hardware und Software zu konfigurieren und bereitzustellen, sollten Mitarbeiter mit entsprechenden Bedürfnissen eingestellt oder zugewiesen werden.

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06 Februar 2026
07 Februar 2026
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